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FAQ: Häufige Fragen

Was ist Kieferorthopädie?

Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Erkennung, Vorbeugung und Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen befaßt. Unsere Aufgabe als Fachzahnärzte besteht darin, die Fehlstellung möglichst frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf die notwendigen Behandlungsschritte einzuleiten.

Was ist ein Kieferorthopäde (Fachzahnarzt für Kieferorthopädie)?

Ein Kieferorthopäde (Fachzahnarzt für Kieferorthopädie) ist ein Zahnarzt mit einer qualifizierten und speziellen Fachzahnarztausbildung. Den Abschluss bildet nach einer mindestens 3-jährigen Weiterbildung in der Praxis und an der Universität die Fachzahnarzt-Prüfung. Eine regelmäßige und kontinuierliche Fortbildung ist selbstverständlich und vorgeschrieben.

Ein "Master of Science" (MSc) der Kieferorthopädie oder ein Zahnarzt mit dem "Schwerpunkt Kieferorthopädie" ist ein Zahnarzt, der in der Regel neben seiner allgemeinzahnärztlichen Tätigkeit einen Masterkurs absolviert und eine bestimmte Anzahl an kieferorthopädischen Kursen besucht sowie einige kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt hat.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung?

Frühzeitig erkannte Fehlstellungen lassen sich bei Kindern oft mit einfachen Maßnahmen behandeln. Es ist zu empfehlen bereits in einem Alter von ca. 4 Jahren sich beim Kieferorthopäden vorzustellen.

In den meisten Fällen wird eine kieferorthopädische Behandlung während des Zahnwechsels zwischen 9.-12. Lebensjahr eingeleitet. Es gibt jedoch Fehlstellungen, die bereits im Milchgebiß oder im frühen Wechselgebiß im Rahmen einer sog. Frühbehandlung korrigiert werden sollten.

Auch im Erwachsenen Alter ist eine kieferorthopädische Korrektur möglich, wenn der Zahnhalteapparat gesund und entzündungsfrei ist.

Warum sollte eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen?

Schiefe Zähne und Kieferfehlstellungen sind nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern erhöhen das Risiko für Karies, Parodontalerkrankungen, Zahnverletzungen und Funktionsstörungen des Kausystems.

Ästhetik
Schöne und gerade Zähne signalisieren auch Gesundheit und Lebensfreude und sind für unser Selbstbewußtsein sehr wichtig. Ein schönes Lächeln trägt zum Gesamteindruck bei und eine attraktive Ausstrahlung spielt heute eine große Rolle für Erfolg im Beruf- und im Privatleben.

Funktion
Das Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist nicht allein eine schöne Ästhetik zu erzeugen, sondern auch eine optimale Funktion des gesamten Kauapparates zu erhalten bzw. herzustellen, die Kiefergelenke zu entlasten, das Sprechen und die Atmung positiv zu beeinflussen.

Prophylaxe
Schiefe und engstehende Zähne lassen sich schlechter pflegen. Durch die Korrektur der Zahnfehlstellungen wird die Voraussetzung für eine optimale Zahnreinigung geschaffen und somit Karies und Parodontitis vorgebeugt.
Aber nicht nur die Behandlung von „schiefen Zähnen“ sondern auch die Früherkennung und Vorbeugung solcher Fehlentwicklungen sind wichtige Aufgaben der Kieferorthopädie.

Präventive Maßnahmen können bereits im Milchgebiß eingeleitet werden.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenkassen
Bei Patienten, die jünger als 18 Jahre alt sind, wird anhand der gesetzlich festgeschriebenen kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) entschieden, ob die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Auf einer Skala von 1-5 der „KIG-Tabelle“ müssen die Zahn- oder Kieferfehlstellungen einen Schwierigkeitsgrad von mindestens 3 aufweisen, damit die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen übernommen werden.

Wird die Kostenübernahme einer Behandlung befürwortet, zahlt die Krankenkasse 80% der befürworteten Behandlungskosten (90% für das zweite gleichzeitig in Behandlung befindliche Kind). Für den Eigenanteil von 20% (oder 10%) muss der Patient zunächst in Vorleistung treten und erhält den Betrag bei planmäßiger Beendigung der Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Über den Eigenanteil erhalten Sie vierteljährlich von uns eine transparente Rechnung, aus der die erbrachten Leistungen zu erkennen sind. Wir bieten zur organisatorischen Erleichterung das Lastschriftverfahren an. Bitte bewahren Sie Ihre Eigenanteil-Rechnungen sorgfältig auf, damit Sie diese nach Abschluß der Behandlung zur Erstattung an die Krankenkasse weiterleiten können.

Private Krankenversicherungen
Grundsätzlich übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, sofern diese medizinisch indiziert ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.

Beihilfe
Ähnlich wie bei den privaten Krankenversicherungen übernimmt die Beihilfe bei einer medizinischen Notwendigkeit die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, allerdings ist das Leistungsspektrum zwischen dem der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherungen einzustufen.

Ist eine Zahnzusatzversicherung für die kieferorthopädische Behandlung sinnvoll?

Ja. Während der kieferorthopädischen Behandlung werden bestimmte Zusatzleistungen (so genannte außervertragliche Leistungen „AVL“), die den Ablauf und das Ergebnis der Behandlung optimieren und den Tragekomfort erhöhen, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind, und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, zur Verfügung.

So lautet der Orginaltext aus dem SGB V, §12 Wirtschaftlichkeitsgebot:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Ergänzende Informationen finden Sie unter der Webseite www.waizmanntabelle.de

Wie lange dauert die Behandlung?

Dies ist abhängig von der Zahnfehlstellung. In der Regel dauert eine kieferorthopädische Behandlung ca. 3 bis 4 Jahre.